Tote oder verletzte Eule gefunden

Bei welcher der Verdacht auf eine Straftat besteht?

Verdacht auf eine Straftat

Rupfung Waldkauz Für die meisten Personen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass eine verdächtige Situation (Verdacht auf eine Straftat) der Polizei mitgeteilt wird. Meldepflichtig sind Abschüsse, illegale Haltung oder das Vergiften von Greifvögel und Eulen. Alle Greifvögel und Eulen stehen in der Schweiz unter Schutz! Wird ein toter oder verletzter Greifvogel oder Eule gefunden, darf dieser nicht einfach an sich genommen werden. Gefallenes Wild gehört dem Pächter, in Schongebieten dem Staat oder der Gemeinde, die das Schongebiet geschaffen hat (§ 34 kant. Gesetz über Jagd und Vogelschutz). Es ist also nicht legitim, sich ein solches Tier anzueignen und wie ein Eigentümer darüber zu verfügen. Bei Verletzungen gehört der Greifvogel oder die Eule in eine Pflegestation. Steht eine Straftat im Raume, wird korrekterweise die Polizei über die Nummer 117 oder die Jagdverwaltung informiert. Die Einsatzzentralen der Kantone (117) bieten nach Meldungseingang eine Polizeipatrouille oder den Jagdaufseher/Wildhüter auf. Kann eine Straftat nicht ausgeschlossen werden, folgen weitere Untersuchungen durch Spezialisten.


Folgende Informationen sind für eine Strafanzeige wichtig:

  • Fundort (möglichst exakt)
  • Fundzeit (Datum und Uhrzeit)
  • Fundsituation möglichst nicht verändern
  • Kadaver nicht berühren
  • Bildmaterial der Fundsituation